Ich weiß, das Thema ist schon weit verbreitet und durchgekaut. Trotzdem fand ich dieses Interview recht gut und wert hier auf meiner Seite einen Platz eingeräumt zu bekommen. Umso mehr, da es auf dem Youtubekanal “Lebenskraft TV” nicht mehr zu finden ist. Trotzdem natürlich ein Dankeschön an die eigentliche Quelle, Lebenskraft TV.
Da es im Internet ausreichend Infos über den Cestui Que Vie Act und das Thema Versklavung im Allgemeinen gibt, werde ich hier nun nicht weiter darauf eingehen.
Wer allerdings meint, mit dem Wissen sei er nun gegen Unrecht oder die Justiz gefeit, den muss ich enttäuschen.
An mir werden von klein auf u.a. von der Justiz organisiert Verbrechen begangen. Seit vielen Jahren gehe ich schon den Weg, der im obigen Video aufgezeigt ist. Das einzige, was es mir gebracht hat, ist weitere Folter und weitere Jagd und unzählige vorsätzliche Fehlurteile, die gegen die PERSON ergangen sind und für die ich, der Mensch mit meinem Blut habe zahlen müssen.
Die Koblenzer Menschenjäger-KZ-Justiz und ein angeblicher Richter | Stasi v3.0
Dieses Video gilt als Beweis, da der Direktor und Richter des Amsgerichtes Bad Schwalbach, Stefan Althaus, auf Grund dieses Telefonates Strafantrag gestellt hat und mir am selben Abend um 23:00 Uhr seine uninformierte, uniformierte und bewaffnete Leibgarde geschickt hat.
Folgende Strafantrage werden vorsaetzlich ignoriert. Darunter auch die Strafanzeigen u.a. gegen diesen Direktor des Ag’s Bad Schwalbach, welche ich unmittelbar nach dem Scheinverfahren gestellt habe.
Hier der Beweis, dass es keine Rechtsbelehrung gab und ich den Gerichstsaal verließ, sowie dass ich schon dort klarstellte, dass ich das Terrorurteil NICHT annehme und welches Hauptbeweismatierial vorsätzlich unterschlagen wurde.
Es ist auch irrelevant, ob es dort eine Rechtsbelehrung gab, da ich auch, trotz von der Terror-Firma BRD angewendeten und ausdrücklich verbotenen Nazigesetzen, ein schriftliches und von dem Schein- und Terrorrichter (keine Bestallungsurkunde) unterschriebenes Urteil mit Rechtsbelehrung erhalten muss, worauf ich dann Gebrauch von eben diesen schriftlich aufgeführten Rechtsmitteln machen kann.
Dies wurde mir eindeutig und vorsätzlich von den BRD-Terroristen verwehrt, da sie die wirklichen Täter sind!!!
Es ist lediglich die Aufnahme vom Ende dieser Terrorverhandlung, da ich mir den Rest für ein evtl. rechtsstaatliches Vefahren vorbehalte.
Da im Netz ein paar Handlanger des Verfassungsschmutzes auf Grund dieses Videos behaupten, ich haette meinen Hund umgebracht, ein kleiner Nachtrag:
Mein Hund wurde vorsaetzlich mit ueber fuenf Schuessen von den uniformierten Moerdern in Bad Schwalbach hingerichtet und nun weiter benutzt, um mich gerichtlich zu terrorisieren und psychisch zu foltern, wie sie das ja auch schon ueber ein Jahrzehnt lang mit der vorsaetzlichen Hinrichtung meiner Katze machten, wie oben der Link verdeutlicht.
Wenn ich das irgendwann schaffe, werde ich auch hierueber ausfuehrlich berichten, denn die Geschichte ist viel heftiger als man denken mag.
Hier geht es auch um einen “WEITEREN” Mordanschlag auf mich!!!
Das ist bei weitem nicht alles. Unzaehlige kriminelle verlogene Scheinverfahren und vorsaetzliche Fehlurteile quer durch die faschistische EU.
In dem vergangenen 25 Jahren ca. 40-60 (die Anzahl weiß ich wirklich nicht mehr)
Seit Juni weigern sie sich meine Personalien bzw. Identitaet aufzunehmen/festzustellen.
Am 5. Nov. 2013 werde ich vorsaetzlich obdachlos gemacht.
Dann kann ich mich auch kaum noch im Netz wehren und sie verhindern, dass ich weiter HAEMMER aufdecke.
Das Internet haben sie mir ja auch schon das 2.x hinterhaeltigst genommen, so dass ich nun mit einem limitierten Stick und im Internet-Cafe arbeiten muss. Die Webseite hatten sie in auch schon geschlossen. Liegt nun außerhalb der BRD-Verwaltung.
Ich zahle seit 2010 wieder monatlich erpresstes Schutzgeld an die BRD-KZ-JUSTIZ fuer die Taten, die sie selber an mir begangen haben.
Eben (30.Okt.2013) bekam ich die naechste schriftliche Schutzgelderpressungen der BRD-KZ-JUSTIZ.
Ich hatte Ihnen letzten Monat den gesamten Rest des perversen Strafbefehls von 320 Euro) bezahlt, den ich nun monatlich an meinen Vermieter abbezahlen muss. Den Beweis werde ich nachliefern. Ich habe Ihnen Mitgeteilt, dass ich keinerlei Schutzgelderpressungen mehr zahlen werden.
Ich habe nun nachgeschaut und muss mich verbessern:
Letzten Monat ging es um den Restbetrag eines “Strafbefehls” ueber 600 Euro.
Dies hier ist wohl schon die Schutzgelderpressung, was das neue Terror-Urteil in dem Video berifft, obwohl ich trotz allem gestern Rechtmittel eingelegt habe 😉
So geht das seit einem viertel Jahrhundert. Ich werde bombadiert mit Straftaten der Bastarde. Sie stellen mich fuer IHRE Taten immer wieder vor Gericht und verurteilen mich fuer die Taten, die sie mir schon vorher angetan haben, so dass SIE mir wieder etwas antun koennen. Seit ueber 25 Jahren vorsaetzlich und taeglicher Terror usw. usw.
Sie wollen mich nicht zur Ruhe kommen lassen. DAS IST FOLTER !!!
Sie wollen mich eben foltern, verrueckt machen, zerstoeren, wie mir die Terror-Garnisonsstadt Koblenz und deren kriminellen Handlanger u.a. vom Militaer (1996/97), schon 1991 versprochen haben.
Ein paar Bilder meiner alten Webseite: https://justice.getweb4all.com/attentat.php
Weitere Infos der Menschenjagd gegen mich, gibt es auf: https://truth.getweb4all.com/inquisition-in-europa/
Zitat:
Christian Schäffer, der wahre Erfinder des Mobil-Info-Systems, wurde mit Wissen des Innenministeriums von einem kriminellen Netzwerk aus Polizei, Gewalttäter und korrupter Justiz systematisch zu Tode terrorisiert, damit er “wohl keine patentrechtlichen Ansprüche stellen konnte”.
Am 1. April wurde im Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen gegen Christian Schäffer prozessiert. Er soll einen Polizeibeamten aus Königsbrunn und dessen Freund verleumdet haben. Ich war als Zeuge vorgeladen worden. Was ich zur Wahrheitsfindung des Gerichts beitragen sollte, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich wusste auch nicht, was im Gerichtssaal vorging. Denn während laufend Polizeibeamte und Freunde von Polizeibeamten als Zeugen in den Saal gerufen wurden, musste ich draußen warten. Zum Glück waren ProzessbeobachterInnen drinnen. Hier ein erster Bericht von einer:
Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:
Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren.
Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.
Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff).
Christian Schäffer starb spät am 3. oder früh am 4.4.2009: “Der Schritt des Suizid ist in meinem Fall eine Erlösung gewesen.”
Seit 15 Jahren oder länger wohnen die Eltern von Christian Schäffer in der Nähe eines Polizeibeamten und haben Probleme mit ihm. 1994 und 2000 beschwerte sich Schäffers Vater über diesen Polizisten, er würde auf seinem Hausgrundstück auffällig oft private Feste veranstalten, über das normale Maß dem Alkohol zusprechen … Natürlich nutzten die Beschwerden nichts. Stattdessen bekam Schäffers Vater vom Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch): “Sie erstatteten am 20.06.2000 um 14.23 Uhr im Polizeipräsidium Schwaben, Sachgebiet E 3, telefonisch Anzeige gegen den Polizeibeamten xxxxx xxxxxx xxxxxx …”.
§ 164 StGB setzt fest, dass eine falsche Anzeige nur dann strafbar ist, wenn sie “wider besseres Wissen” erstattet wurde. Diese Hürde ist sehr hoch, höher sogar als bei der Rechtsbeugung. Im Strafbefehl gegen Schäffer senior jedoch behauptet Richter Heitzer einfach nur: “Sie wußten hierbei, dass es für diese Darstellung keinerlei Beweise gibt.” Das ist bei Polizei und Justiz der gängige Trick um Kritik an Behörden zu unterdrücken. Jeder derartige Missbrauch des § 164 StGB verstößt gegen Artikel 17 des Grundgesetzes:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Christian Schäffer veröffentlichte den Strafbefehl gegen seinen Vater auf einer seiner Internet-Seiten und bekam Anfang 2008 selbst einen Strafbefehl wegen angeblicher Verleumdung dieses Polizeibeamten und dessen Freunds. Gegen diesen Strafbefehl legte Schäffer junior Einspruch ein, so dass am 1.4.2009 verhandelt wurde.
Gegenstand der Verhandlung, so wurde mir nachher gesagt, sei just der alte, im Internet veröffentlichte Strafbefehl gegen Schäffer senior gewesen. Auf dem ist jetzt der Name dieses Polizeibeamten schwarz überstrichen, aber irgendwann sei er lesbar gewesen. Gegen die Wahrheit dieser Behauptung spricht, dass der Polizeibeamte keineeinstweilige Verfügung beantragt hat. Was tut man, wenn eine Waffe auf einen gerichtet ist? Man versucht die Waffe wegzubekommen. Eine einstweilige Verfügung wäre weitaus effizienter als eine Strafanzeige gewesen um Verleumdungen aus dem Internet zu entfernen.
Ich hatte die Pechvogel-Seiten Mitte 2007 kennen gelernt, war nach einiger Durchsicht davon angetan und empfehle diese Seiten noch heute. C.Schäffer war Ingenieur. Techniker und Naturwissenschaftler sind gewohnt Sachverhalte zu beweisen, wovon Polizei- und Justizangehörige sich keine Begriffe machen. Ende 2007 sah ich die Pechvogel-Seiten nochmals durch und fand darin an anderen Stellen – nicht auf der Kopie des Strafbefehls – den Namen “Amann”. Per E-Mail wollte ich von Schäffer wissen, ob das der wirkliche Name seines Nachbarschaftspolizisten sei. Schäffer antwortete: Nein, der sei anders, und nannte mir den wirklichen Namen, als ich ihm zugesichert hatte, dass ich den wirklichen Namen nicht weitergebe. “Amann” ist tatsächlich nicht der wirkliche Name und dem wirklichen Namen ist “Amann” nicht einmal ähnlich.
Wenn ich in Schwabmünchen angehört worden wäre, hätte ich gesagt, dass ich den wirklichen Namen dieses Polizisten nicht von Schäffers Internet-Seiten wusste, und hätte den Zeugen der Gegenseite damit vielleicht widersprochen. Schäffers Vater wartete als Zeuge ebenfalls vor dem Gerichtssaal. Er war bereit zu bekunden, dass er seinem Sohn beim Überstreichen des Polizistennamens auf dem alten Strafbefehl zugesehen hatte.
Nach dem, was mir ProzessbeobachterInnen hinterher erzählten, waren die Beweise gegen Schäffer junior eher dürftig. Auch schien die Strafrichterin um Wahrheit bemüht. Sie wies selbst auf das Fehlen einer einstweiligen Verfügung hin und erfragte nicht nur die Verwandtschafts-, sondern auch die Freundschaftsverhältnisse der Zeugen. Doch nachdem die Belastungszeugen angehört worden waren, unterbrach sie die öffentliche Verhandlung und beraumte ein Rechtsgespräch im Hinterzimmer an.
Nach der Verhandlung erklärte Schäffers Verteidiger, Rechtsanwalt Lindenmeir, anderen und meiner Geringfügigkeit, was dort geschehen sei: Die Staatsanwältin hätte sofort Strafverfahren wegen Falschaussage gegen Schäffers Vater und mich eingeleitet und uns in Beugehaft genommen. “Wir sind in Bayern”, sagte Lindenmeir. Er empfahl seinem Mandanten den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Christian Schäffer hatte Angst um seinen Vater und um mich. Er folgte Lindenmeirs Rat.
Genau so, wie Susanne Buchmann es oben beschreibt, habe auch ich Lindenmeir verstanden. Ich rief ihn daher am 6.4.2009 an um von ihm den Namen der Staatsanwältin zu erfahren. Lindenmeir antwortete nun: Wir hätten ihn falsch verstanden, weder Richterin noch Staatsanwältin hätten etwas von Beugehaft gesagt. Er habe nur darauf hinweisen wollen, dass möglicherweise die Gefahr bestanden hätte. Es war auch Lindenmeir, der das Rechtsgespräch beantragt hatte. Beim Umgang mit Juristen muss man stets mit Überraschungen rechnen.
Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel. Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er – wie die Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen – angegriffen worden war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von ‘unseren’ Sicherheitskräften in einem Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was ihn tief demütigte, auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.
Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie verzweifeln und sich selbst töten.
Aktenzeichen des Prozesses am 1.4.2009:
Cs 101 Js 125781/07 StA Augsburg
Nachtrag 21.4.2009
Was Christian Schäffer zuletzt immer mehr zu schaffen machte, waren anonyme Anzeigen. Gegen ihn wurden in steigender Flut Bußgelder und Strafbefehle verhängt, ohne dass er wusste, was und wer dahinter steckte.
Er ist am 3.4.2009 abends mit der Bahn nach Maisach gefahren und hat sich dort vor einen Zug geworfen.