(ich nutze natuerlich proxies um mit unterschiedlichen accounts zeitgleich auf fb zu agieren)
Wenn sich jemand für die Story mit meiner Terror-Ex interessiert:
Seelenenergethik nach Andrea M. (eine von vielen bezahlten Handlangern im organisierten Staatsterror gegen mich)
http://seelenenergetik.blogspot.de/
(Da ich bis heute, den 16. Juli 2013, vor dieser und weiteren Kreaturen keine Ruhe bekomme, wird auch dieser Blog in den nächsten Tagen vervollständigt)
Staatsterror mit System Hans Klawatsch (29.12.2009)
Gutgläubige mögen darunter Systemschutz verstehen, weniger Gläubige, wie ich, sehen darin Verbrechen an uns Menschen in unserem Menschsein.
Die Abgründe und Schatten lichten sich, zumindest für mich, es hat lange genug gedauert, weil ich diese in solch einem verräterischen und verächtlichen Ausmaß nicht erwartet hätte…
Die Staaten halten sich Inquisitionssysteme um sich in ihren Gespinste-Systemen zu bewahren, auch und insbesondere unsere vermeintlichen Vorzeigedemokratien, welche sie mangels besseres Wissens Demokratien nennen …
Die Inquisition hat System und Methode:
1. Menschen und Bürger verwirken ihre Grundrechte, wenn sie die vorherrschenden Gesellschaftsverhältnisse und das Gemeinwohl stören und zu Querulanten, oder gar zu vermeintlichen Staatsfeinden werden.
2. Als Staatsfeinde verlieren sie alle Rechte: Auf gesicherte Existenz, auf Unversehrtheit und selbst das Recht auf Leben. Für sie werden alle rechtsstaatlichen Prinzipien und Ordnungen außer Kraft gesetzt, insofern versagen ihnen Justiz und Behörden jedwede Unterstützung, im Gegenteil, diese arbeiten mit den Inquisitionsschwadronen konspirativ zusammen, die ihrerseits über Narrenfreiheit verfügen …
Der Medienzirkus, der sonst aus Mücken, Elefanten macht, ist konspirativ eingebunden, insoweit es Beihilfe und Geheimhaltung betrifft …
Alle Handlungen der Inquisitionsschwadronen obliegen strikter Geheimhaltung, Verbrechen mit eingeschlossen …
Der Staatsfeind, vermeintlich oder tatsächlich, ist ihnen schutzlos ausgeliefert, letztlich findet er sich in den Wahn oder zu Straftaten getrieben und folglich in einer psychiatrischen Einrichtung oder Strafanstalt wieder, oder er erliegt den Menschen verachtenden Foltermethoden, den Foltermorden auf Raten, oder er wird heimtückisch eliminiert: provozierte Unfälle und selbst Morde sind möglich.
13.08.2012 – Ein Amateurvideo dokumentiert, wie Polizisten auf dem New Yorker Times Square einen Mann erschießen, der sie mit einem Messer bedroht haben soll. Die Beamten sprechen von einem angemessenen Einsatz.
Die Polizei kannte Darrius K. seit Jahrzehnten. Er saß mehrfach in Haft, galt als psychisch auffällig. Jetzt soll er die Polizisten in New York mit einem Messer bedroht haben. Die Beamten folgten ihm bis über den Times Square. Sie feuerten zwölf Kugeln ab – und Dutzende Passanten schauten zu.
Hessischer Innenminister, die Polizei und die Stasi-Methoden – Stasi 3.0 Interne Stasi-Methoden bei der Polizei
Ein Polizist berichtete im hr-Fernsehen über Mobbing-Vorfälle in der hessischen Polizei.
Im Rahmen des Beitrags deckte der junge Polizist interne Missstände auf.
Daraufhin wurde er von seinen Polizeikollegen als Nestbeschmutzer, Querulant und als paranoid bezeichnet.
Geheimakten in Stasimanier wurden ueber seine Person angefertigt.
Der hessische Innenminister gab grünes Licht, um gegen den Polizeibeamten vorzugehen.
Im Juni 2011 sollten sogar interne Polizeiermittler eine Hausdurchsuchung bei ihm durchführen, die jedoch in letzter Minute gerichtlich untersagt wurde.
Zitat:
Christian Schäffer, der wahre Erfinder des Mobil-Info-Systems, wurde mit Wissen des Innenministeriums von einem kriminellen Netzwerk aus Polizei, Gewalttäter und korrupter Justiz systematisch zu Tode terrorisiert, damit er “wohl keine patentrechtlichen Ansprüche stellen konnte”.
Am 1. April wurde im Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen gegen Christian Schäffer prozessiert. Er soll einen Polizeibeamten aus Königsbrunn und dessen Freund verleumdet haben. Ich war als Zeuge vorgeladen worden. Was ich zur Wahrheitsfindung des Gerichts beitragen sollte, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich wusste auch nicht, was im Gerichtssaal vorging. Denn während laufend Polizeibeamte und Freunde von Polizeibeamten als Zeugen in den Saal gerufen wurden, musste ich draußen warten. Zum Glück waren ProzessbeobachterInnen drinnen. Hier ein erster Bericht von einer:
Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:
Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren.
Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.
Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff).
Christian Schäffer starb spät am 3. oder früh am 4.4.2009: “Der Schritt des Suizid ist in meinem Fall eine Erlösung gewesen.”
Seit 15 Jahren oder länger wohnen die Eltern von Christian Schäffer in der Nähe eines Polizeibeamten und haben Probleme mit ihm. 1994 und 2000 beschwerte sich Schäffers Vater über diesen Polizisten, er würde auf seinem Hausgrundstück auffällig oft private Feste veranstalten, über das normale Maß dem Alkohol zusprechen … Natürlich nutzten die Beschwerden nichts. Stattdessen bekam Schäffers Vater vom Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch): “Sie erstatteten am 20.06.2000 um 14.23 Uhr im Polizeipräsidium Schwaben, Sachgebiet E 3, telefonisch Anzeige gegen den Polizeibeamten xxxxx xxxxxx xxxxxx …”.
§ 164 StGB setzt fest, dass eine falsche Anzeige nur dann strafbar ist, wenn sie “wider besseres Wissen” erstattet wurde. Diese Hürde ist sehr hoch, höher sogar als bei der Rechtsbeugung. Im Strafbefehl gegen Schäffer senior jedoch behauptet Richter Heitzer einfach nur: “Sie wußten hierbei, dass es für diese Darstellung keinerlei Beweise gibt.” Das ist bei Polizei und Justiz der gängige Trick um Kritik an Behörden zu unterdrücken. Jeder derartige Missbrauch des § 164 StGB verstößt gegen Artikel 17 des Grundgesetzes:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Christian Schäffer veröffentlichte den Strafbefehl gegen seinen Vater auf einer seiner Internet-Seiten und bekam Anfang 2008 selbst einen Strafbefehl wegen angeblicher Verleumdung dieses Polizeibeamten und dessen Freunds. Gegen diesen Strafbefehl legte Schäffer junior Einspruch ein, so dass am 1.4.2009 verhandelt wurde.
Gegenstand der Verhandlung, so wurde mir nachher gesagt, sei just der alte, im Internet veröffentlichte Strafbefehl gegen Schäffer senior gewesen. Auf dem ist jetzt der Name dieses Polizeibeamten schwarz überstrichen, aber irgendwann sei er lesbar gewesen. Gegen die Wahrheit dieser Behauptung spricht, dass der Polizeibeamte keineeinstweilige Verfügung beantragt hat. Was tut man, wenn eine Waffe auf einen gerichtet ist? Man versucht die Waffe wegzubekommen. Eine einstweilige Verfügung wäre weitaus effizienter als eine Strafanzeige gewesen um Verleumdungen aus dem Internet zu entfernen.
Ich hatte die Pechvogel-Seiten Mitte 2007 kennen gelernt, war nach einiger Durchsicht davon angetan und empfehle diese Seiten noch heute. C.Schäffer war Ingenieur. Techniker und Naturwissenschaftler sind gewohnt Sachverhalte zu beweisen, wovon Polizei- und Justizangehörige sich keine Begriffe machen. Ende 2007 sah ich die Pechvogel-Seiten nochmals durch und fand darin an anderen Stellen – nicht auf der Kopie des Strafbefehls – den Namen “Amann”. Per E-Mail wollte ich von Schäffer wissen, ob das der wirkliche Name seines Nachbarschaftspolizisten sei. Schäffer antwortete: Nein, der sei anders, und nannte mir den wirklichen Namen, als ich ihm zugesichert hatte, dass ich den wirklichen Namen nicht weitergebe. “Amann” ist tatsächlich nicht der wirkliche Name und dem wirklichen Namen ist “Amann” nicht einmal ähnlich.
Wenn ich in Schwabmünchen angehört worden wäre, hätte ich gesagt, dass ich den wirklichen Namen dieses Polizisten nicht von Schäffers Internet-Seiten wusste, und hätte den Zeugen der Gegenseite damit vielleicht widersprochen. Schäffers Vater wartete als Zeuge ebenfalls vor dem Gerichtssaal. Er war bereit zu bekunden, dass er seinem Sohn beim Überstreichen des Polizistennamens auf dem alten Strafbefehl zugesehen hatte.
Nach dem, was mir ProzessbeobachterInnen hinterher erzählten, waren die Beweise gegen Schäffer junior eher dürftig. Auch schien die Strafrichterin um Wahrheit bemüht. Sie wies selbst auf das Fehlen einer einstweiligen Verfügung hin und erfragte nicht nur die Verwandtschafts-, sondern auch die Freundschaftsverhältnisse der Zeugen. Doch nachdem die Belastungszeugen angehört worden waren, unterbrach sie die öffentliche Verhandlung und beraumte ein Rechtsgespräch im Hinterzimmer an.
Nach der Verhandlung erklärte Schäffers Verteidiger, Rechtsanwalt Lindenmeir, anderen und meiner Geringfügigkeit, was dort geschehen sei: Die Staatsanwältin hätte sofort Strafverfahren wegen Falschaussage gegen Schäffers Vater und mich eingeleitet und uns in Beugehaft genommen. “Wir sind in Bayern”, sagte Lindenmeir. Er empfahl seinem Mandanten den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Christian Schäffer hatte Angst um seinen Vater und um mich. Er folgte Lindenmeirs Rat.
Genau so, wie Susanne Buchmann es oben beschreibt, habe auch ich Lindenmeir verstanden. Ich rief ihn daher am 6.4.2009 an um von ihm den Namen der Staatsanwältin zu erfahren. Lindenmeir antwortete nun: Wir hätten ihn falsch verstanden, weder Richterin noch Staatsanwältin hätten etwas von Beugehaft gesagt. Er habe nur darauf hinweisen wollen, dass möglicherweise die Gefahr bestanden hätte. Es war auch Lindenmeir, der das Rechtsgespräch beantragt hatte. Beim Umgang mit Juristen muss man stets mit Überraschungen rechnen.
Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel. Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er – wie die Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen – angegriffen worden war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von ‘unseren’ Sicherheitskräften in einem Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was ihn tief demütigte, auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.
Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie verzweifeln und sich selbst töten.
Aktenzeichen des Prozesses am 1.4.2009:
Cs 101 Js 125781/07 StA Augsburg
Nachtrag 21.4.2009
Was Christian Schäffer zuletzt immer mehr zu schaffen machte, waren anonyme Anzeigen. Gegen ihn wurden in steigender Flut Bußgelder und Strafbefehle verhängt, ohne dass er wusste, was und wer dahinter steckte.
Er ist am 3.4.2009 abends mit der Bahn nach Maisach gefahren und hat sich dort vor einen Zug geworfen.
STASI 3.0 – Menschenrechts – Rechtsanwalt Dr. David Schneider – Addae – Mensah – NEGATIV !
“…natürlich habe ich mich sehr zurückgehalten – ich hätte gerne ganz andere Dinge gesagt, doch ich wollte ihm absichtlich keinen großartigen Grund geben, das Gespräch auf diese Art zu beenden, weil ich durch meine Erfahrungen natürlich vorher wußte, dass er letztendlich das Gespräch abrechen und mir natürlich nicht helfen würde…”
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dass ich das Geld so betont erwähne, liegt an meinen Erfahrungen, dass die angeblichen Rechtanwälte notfalls immer die Ausrede der nicht möglichen Bezahlung als Grund für eine Nichtverteidigung benutzen …
weitere Ausführungen meiner Videobeschreibung behalte ich mir vor und bedanke mich recht herzlich bei so einem tollen Menschenrechtler für die Definition von Depp und Menschenrechtler 😉
noch etwas perönliches an den David (Judas):
“Ich bin gerne mal der Depp, wenn ich damit beweisen kann, dass Sie ein Arschloch sind !!!”
http://www.schneider-addae-mensah.eu/ Kontakt
“Dr. David Schneider-Addae-Mensah – Rechtsanwalt Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe
Tel.: +49 (0)721 84086212
Fax: +49 (0)721 84086214”
— Dr. David Schneider-Addae-Mensah
Rechtsanwalt – Licencié en droit www.schneider-addae-mensah.eu
Kantstraße 4
D-76137 Karlsruhe
Tel.: +49-(0)721-84086212
Fax: +49-(0)32121015409
14 quai Kléber
F-67000 Strasbourg
Tél.: +33-(0)3-88-756011
Fax : +33-(0)3-88-756010
EU fördert Big Brother-Projekt
Totale Überwachungen der Bürger sind längst keine Zukunfts-Phantasien mehr, sondern ganz konkrete Forschungsprojekte der EU. Datenschützer sind alarmiert – und machtlos…
Schauplatz: der Landtag in Düsseldorf. Überwachungskameras erfassen einen Mann. Er steht schon seit längerem dort, wirkt unruhig – läuft plötzlich weg. Das System erkennt ungewöhnliches Verhalten. Die Kamera verfolgt den Mann, ein Computerprogramm vergleicht ihn mit allen verfügbaren Fotos in Datenbanken und im Netz. Er wird identifiziert, sein Handy angezapft. Er schreibt eine SMS: “… das gibt Bombenstimmung”. Das System schlägt Alarm. Drohnen – kleine unbemannte Flugobjekte – steigen auf, um die Verfolgung aufzunehmen…
Werner Krüger aus Pankow 76.Jähriger zitiert aus Schillers DEMETRIUS
Abgesang an die Demokratie
Seit drei Jahren entmündigt!
Unter Betreuung fristet Werner sein Dasein und verlebt seine letzten Jahre in der Einsamkeit seiner Zelle 126 im Heim für obdachlosen Alkoholiker ohne Kinder!
Werner trinkt nicht und sein Elternhaus steht leer, um seine vier Katzen sorgt der gute Freund…
Was machen die Stiftungen und die 31 Opferverbände, die Unsummen verschlingen !??
Schock für Eltern: Kinder ohne Organe beerdigt
Vor zwölf Jahren sorgte ein Bericht von Panorama für Aufruhr: Beim letzten Blick auf ihr verstorbenes Kind sahen Eltern statt eines normalen Leichnams oft nur eine eingefallene Hülle. Der Grund: Kindern, die an einer ungeklärten Todesursache verstorben waren, hatte man bei der anschließenden Obduktion Organe entnommen und nicht wieder eingesetzt. Diese wurden stattdessen für eine Forschungsstudie weiterverwendet – ohne die Eltern um Erlaubnis zu fragen.
Mehrere Rechtsexperten hatten damals eine gesetzliche Regelung für die Aufbewahrung und weitere Untersuchung der Organe verlangt. Die Politik gelobte Besserung – doch getan hat sich nichts. Im Gegenteil: Panorama schildert aktuelle Fälle, in denen erneut Organe von verstorbenen Kindern jahrelang gelagert wurden, ohne die Eltern darüber zu informieren.
Das Trauma verfolgt die Eltern
Marco John verstarb plötzlich und unerwartet im Alter von vier Monaten. Bei der gerichtlich angeordneten Obduktion wurden ihm Gehirn, Herz und Gallenblase sowie Teile von Lunge, Leber und Niere entnommen – und für weitere Untersuchungen aufbewahrt. Der restliche Leichnam wurde zur Bestattung freigegeben. Erst kurz vor der Bestattung, beim Ankleiden ihres toten Kindes, spürte Marcos Mutter, wie leicht der kleine Körper war. Weder Rechtsmedizin noch Staatsanwaltschaft hatten sie auf diesen Schock vorbereitet. Das Trauma verfolgt Familie John bis heute. Ein Versehen, sagt die Staatsanwaltschaft Darmstadt, Eltern sollen normalerweise über eine Organentnahme informiert werden.
Was muss geschehen?
Rechtswissenschaftler wie Prof. Dr. Jochen Taupitz von der Universität Mannheim fordern schon seit Bekanntwerden der ersten Fälle eine klare gesetzliche Regelung für die Aufbewahrung und Weiterverwendung von Organen. Bis heute ist in diesem Bereich jedoch nichts geschehen. Welche Instanz muss sich hier Versäumnisse vorwerfen lassen? Wie kommunizieren Staatsanwaltschaften mit betroffenen Eltern? Welche Praxis verfolgt die Rechtsmedizin im Allgemeinen? Panorama über Kinder ohne Organe und eine Justiz ohne Entscheidungswillen.
Der 17. November 2010 hat sich in das Gedächtnis von Familie E. aus Pfaffenhofen/Schechen eingebrannt. Es ist der Tag, von dem sie sagen: “Da hat die Polizei unser Leben ruiniert.”
Über den Fall und die Vorwürfe der Familie gegen Rosenheimer Beamte diskutiert inzwischen die ganze Region. Die nüchternen Fakten sind diese: Die Polizei hat den Auftrag, einen Mann zu einer psychiatrischen Untersuchung zu bringen. Der Gesuchte ist im Mehrfamilienhaus der Familie E. als Mieter gemeldet. Die Beamten finden den Gesuchten, der umgezogen ist, aber nicht, geraten dafür aber mit den Bewohnern des Hauses aneinander.
Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Polizeibrutalität? Fest steht, dass am Ende Aloisia (62) und Josef E. (66) sowie ihre Tochter Sandra B. (36) und deren Ehemann Toni B. (36) für mehrere Tage im Krankhaus behandelt werden müssen.
Josef E., der früher selbst Polizist war: “Die Polizei hat unser Leben ruiniert.” Die Familie fühle sich in ihrem eigenen Haus jetzt nicht mehr sicher, habe den Glauben an die Beamten als Freunde und Helfer verloren. Besonders eines macht den 66-Jährigen zornig: Sein dreijähriger Enkelsohn habe den brutalen Vorfall im Flur mitangesehen. “Das hängt dem Kind immer noch nach.” Sandra B., die Mutter des Kleinen, schildert, was der Bub gesehen hat: “Einer nach dem anderen hat auf mich eingeschlagen…”
Es folgen Anzeige und Gegenanzeige. Die Staatsanwaltschaft schließt sich der Meinung der Polizisten an, stellt die Ermittlung gegen die Beamten ein. Die Familie wird wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angeklagt. Die Polizei selbst äußert sich nicht zu den schweren Vorwürfen: „Der Fall ist vor Gericht, wir können dazu nichts sagen“, so Andreas Guske, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.
Die Anklage gegen ihn will Josef E. nicht auf sich sitzen lassen. Die Familie will vor Gericht kämpfen. Der 66-Jährige: “An alle, denen ähnliches passiert ist, wie uns: Lassen Sie sich das nicht gefallen! Kämpfen Sie für Ihr Recht. Nicht, dass so etwas bei der Polizei Normalität wird.”
Schechen – Auch die Nachbarn stellen sich jetzt auf die Seite der Familie aus Pfaffenhofen, die bei einem Polizeieinsatz im November 2010 misshandelt worden sein soll.
Der Ex-Polizist Josef E. (66), seine Frau Aloisia (62), die Tochter Sandra B. (36) und deren Ehemann Toni E. (36) waren im November 2010 bei einem Routine-Einsatz in einem Wohnblock von bis zu zehn Polizisten geschlagen, überwältigt und gefesselt worden – ihren Angaben zufolge völlig grundlos. Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. Sie klagte die Familie an – wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wer sagt die Wahrheit? Wer lügt? Warum musste es so weit kommen? Die Beamten suchten in dem 14-Parteien-Wohnblock ja “nur” einen Mann, den sie zu einer psychiatrischen Untersuchung vorführen sollten. Der Gesuchte war aber schon ausgezogen – und beide Ehepaare hatten mit dem Mann nichts zu tun.
Jetzt meldeten sich auch Nachbarn zu Wort. Sie stützen die Version der Familie. Die Brutalität und Aggressivität der Polizeibeamten habe auch sie schockiert, erklärten sie. rosenheim24 hat mit der Familie am “Tatort” in Pfaffenhofen gesprochen. “Wir wurden misshandelt”, klagt sie. “Ich wurde geschlagen und getreten”, sagt Sandra B., Mutter eines dreijährigen Buben. Sein Enkelsohn habe den brutalen Vorfall im Flur mitangesehen, so der Großvater: “Das hängt dem Kind immer noch nach.” Beide Ehepaare wurden mehrere Tage im Klinikum behandelt.
In der Pressemitteilung der Polizei vom 17. November 2010 hieß es dagegen, Polizeibeamte seien in ihrer Arbeit behindert worden und es sei zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Hausbewohnern gekommen. Eine Frau habe sich auch nach Vorlage von Dienstausweisen und dem Erscheinen uniformierter Kräfte nicht beruhigen lassen, eine Identitätsfeststellung verweigert und angefangen, die Beamten zu schubsen. Mit weiteren Familienmitgliedern sei es ebenfalls zu Rangeleien gekommen. Letztlich hätten drei Personen gefesselt werden müssen. Eine Beteiligte habe eine Art Panikattacke erlitten, weswegen ein Rettungswagen angefordert worden sei. Ein Beamter sei am Arm verletzt worden.
Es tut mir persönlich leid, dass die wenigen Menschen unter den Polizisten, wegen den UNmenschen unter ihren Kollegen, mit in diese erbärmliche Schublade gepackt werden !!!