Grundgesetz Art 20 (Abs 4) GG
Grundgesetz Art 20 (Abs 4) GG – Justizverbrechen
Wortlaut des Artikels 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Tags: (Abs 4), Art 20, Bundesrepublik, Bundesstaat, Deutschland, GG, Grundgesetz, Justizverbrechen, SS, Stasi