Staatsterror der Stasi 3.0 und der Abschied von Christian Schaeffer
Buch und Abschiedsfilm von Christian Schaeffer
Zitat:
Christian Schäffer, der wahre Erfinder des Mobil-Info-Systems, wurde mit Wissen des Innenministeriums von einem kriminellen Netzwerk aus Polizei, Gewalttäter und korrupter Justiz systematisch zu Tode terrorisiert, damit er “wohl keine patentrechtlichen Ansprüche stellen konnte”.
Die Taeterliste von Christian:
https://truth.getweb4all.com/extras/christian_schaeffer/liste.jpg
Das Buch von Christian:
https://truth.getweb4all.com/extras/christian_schaeffer/pechbuch-schaeffer.pdf
Christian Schäffer hat sich umgebracht
(Quelle: http://bloegi.wordpress.com/2009/04/06/christian-schaffer-hat-sich-umgebracht/ )
Am 1. April wurde im Amtsgericht Augsburg, Zweigstelle Schwabmünchen gegen Christian Schäffer prozessiert. Er soll einen Polizeibeamten aus Königsbrunn und dessen Freund verleumdet haben. Ich war als Zeuge vorgeladen worden. Was ich zur Wahrheitsfindung des Gerichts beitragen sollte, wurde mir nicht mitgeteilt. Ich wusste auch nicht, was im Gerichtssaal vorging. Denn während laufend Polizeibeamte und Freunde von Polizeibeamten als Zeugen in den Saal gerufen wurden, musste ich draußen warten. Zum Glück waren ProzessbeobachterInnen drinnen. Hier ein erster Bericht von einer:
Nicht genug damit, dass Christian Schäffer wegen Veröffentlichung der angeblich unveränderten Namen seiner Peiniger in den Pechvogel Geschichten zu über 4000 Euro verdonnert wurde. Nein, in der Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Schwachmünchen, die passenderweise am 1. April stattfand, wurde der wegen Verleumdung Angeklagte mit folgendem Juristendeal übertölpelt:
Ihm wurde angedroht, die Zeugen, die zu seinen Gunsten hätten aussagen können, in BEUGEHAFT zu nehmen. Diese Zeugen waren der kranke Vater des Herrn Schäffer und Dr. Brosa, auf dessen Namen die Ermittlungsbehörden beim Durchsuchen von Schäffer’s Computer gestoßen waren.
Damit die Zuschauer von dieser Schweinerei nichts mitbekommen sollten, hatte die Richterin vorher verkündet: “Ich unterbreche jetzt die Verhandlung”. Dann folgte anscheinend ein Gekungel von Verteidiger, Richterin und Staatsanwältin. Die hatte sich die Sache mit der Beugehaft ausgedacht.
Der deprimierende Ausgang dieses “Prozesses” ist Herrn Schäffers Anständigkeit zuzuschreiben, der weder seinem Vater noch Herrn Dr. Brosa Haftbedingungen zumuten wollte, wie er sie selbst erlebt hat und in seinen Pechvogelgeschichten schildert (Seite 164ff).
Susanne Buchmann 03.04.2009 00:58
Christian Schäffer starb spät am 3. oder früh am 4.4.2009: “Der Schritt des Suizid ist in meinem Fall eine Erlösung gewesen.”
Seit 15 Jahren oder länger wohnen die Eltern von Christian Schäffer in der Nähe eines Polizeibeamten und haben Probleme mit ihm. 1994 und 2000 beschwerte sich Schäffers Vater über diesen Polizisten, er würde auf seinem Hausgrundstück auffällig oft private Feste veranstalten, über das normale Maß dem Alkohol zusprechen … Natürlich nutzten die Beschwerden nichts. Stattdessen bekam Schäffers Vater vom Amtsgericht Augsburg einen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Strafgesetzbuch): “Sie erstatteten am 20.06.2000 um 14.23 Uhr im Polizeipräsidium Schwaben, Sachgebiet E 3, telefonisch Anzeige gegen den Polizeibeamten xxxxx xxxxxx xxxxxx …”.
§ 164 StGB setzt fest, dass eine falsche Anzeige nur dann strafbar ist, wenn sie “wider besseres Wissen” erstattet wurde. Diese Hürde ist sehr hoch, höher sogar als bei der Rechtsbeugung. Im Strafbefehl gegen Schäffer senior jedoch behauptet Richter Heitzer einfach nur: “Sie wußten hierbei, dass es für diese Darstellung keinerlei Beweise gibt.” Das ist bei Polizei und Justiz der gängige Trick um Kritik an Behörden zu unterdrücken. Jeder derartige Missbrauch des § 164 StGB verstößt gegen Artikel 17 des Grundgesetzes:
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Christian Schäffer veröffentlichte den Strafbefehl gegen seinen Vater auf einer seiner Internet-Seiten und bekam Anfang 2008 selbst einen Strafbefehl wegen angeblicher Verleumdung dieses Polizeibeamten und dessen Freunds. Gegen diesen Strafbefehl legte Schäffer junior Einspruch ein, so dass am 1.4.2009 verhandelt wurde.
Gegenstand der Verhandlung, so wurde mir nachher gesagt, sei just der alte, im Internet veröffentlichte Strafbefehl gegen Schäffer senior gewesen. Auf dem ist jetzt der Name dieses Polizeibeamten schwarz überstrichen, aber irgendwann sei er lesbar gewesen. Gegen die Wahrheit dieser Behauptung spricht, dass der Polizeibeamte keineeinstweilige Verfügung beantragt hat. Was tut man, wenn eine Waffe auf einen gerichtet ist? Man versucht die Waffe wegzubekommen. Eine einstweilige Verfügung wäre weitaus effizienter als eine Strafanzeige gewesen um Verleumdungen aus dem Internet zu entfernen.
Ich hatte die Pechvogel-Seiten Mitte 2007 kennen gelernt, war nach einiger Durchsicht davon angetan und empfehle diese Seiten noch heute. C.Schäffer war Ingenieur. Techniker und Naturwissenschaftler sind gewohnt Sachverhalte zu beweisen, wovon Polizei- und Justizangehörige sich keine Begriffe machen. Ende 2007 sah ich die Pechvogel-Seiten nochmals durch und fand darin an anderen Stellen – nicht auf der Kopie des Strafbefehls – den Namen “Amann”. Per E-Mail wollte ich von Schäffer wissen, ob das der wirkliche Name seines Nachbarschaftspolizisten sei. Schäffer antwortete: Nein, der sei anders, und nannte mir den wirklichen Namen, als ich ihm zugesichert hatte, dass ich den wirklichen Namen nicht weitergebe. “Amann” ist tatsächlich nicht der wirkliche Name und dem wirklichen Namen ist “Amann” nicht einmal ähnlich.
Wenn ich in Schwabmünchen angehört worden wäre, hätte ich gesagt, dass ich den wirklichen Namen dieses Polizisten nicht von Schäffers Internet-Seiten wusste, und hätte den Zeugen der Gegenseite damit vielleicht widersprochen. Schäffers Vater wartete als Zeuge ebenfalls vor dem Gerichtssaal. Er war bereit zu bekunden, dass er seinem Sohn beim Überstreichen des Polizistennamens auf dem alten Strafbefehl zugesehen hatte.
Nach dem, was mir ProzessbeobachterInnen hinterher erzählten, waren die Beweise gegen Schäffer junior eher dürftig. Auch schien die Strafrichterin um Wahrheit bemüht. Sie wies selbst auf das Fehlen einer einstweiligen Verfügung hin und erfragte nicht nur die Verwandtschafts-, sondern auch die Freundschaftsverhältnisse der Zeugen. Doch nachdem die Belastungszeugen angehört worden waren, unterbrach sie die öffentliche Verhandlung und beraumte ein Rechtsgespräch im Hinterzimmer an.
Nach der Verhandlung erklärte Schäffers Verteidiger, Rechtsanwalt Lindenmeir, anderen und meiner Geringfügigkeit, was dort geschehen sei: Die Staatsanwältin hätte sofort Strafverfahren wegen Falschaussage gegen Schäffers Vater und mich eingeleitet und uns in Beugehaft genommen. “Wir sind in Bayern”, sagte Lindenmeir. Er empfahl seinem Mandanten den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. Christian Schäffer hatte Angst um seinen Vater und um mich. Er folgte Lindenmeirs Rat.
Genau so, wie Susanne Buchmann es oben beschreibt, habe auch ich Lindenmeir verstanden. Ich rief ihn daher am 6.4.2009 an um von ihm den Namen der Staatsanwältin zu erfahren. Lindenmeir antwortete nun: Wir hätten ihn falsch verstanden, weder Richterin noch Staatsanwältin hätten etwas von Beugehaft gesagt. Er habe nur darauf hinweisen wollen, dass möglicherweise die Gefahr bestanden hätte. Es war auch Lindenmeir, der das Rechtsgespräch beantragt hatte. Beim Umgang mit Juristen muss man stets mit Überraschungen rechnen.
Christian Schäffers Selbstmord kommt nicht von ungefähr. Er und sein Vater werden seit Jahren mit Prozessen überzogen. Z.B. folgte dem oben erwähnten Strafbefehl wegen angeblich falscher Verdächtigung ein Zivilprozess wegen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das Haus der Schäffers wurde in den letzten Jahren sechsmal durchsucht. Beim letzten Mal hatten die Vollzugsbeamten sogar schon einen Schlüssel. Schäffer junior wurde immer wieder als gefährlicher Gewalttäter gefangen gehalten, obwohl er – wie die Überwachungsaufnahmen eindeutig zeigen – angegriffen worden war. Wenige Wochen vor dem Termin am 1.4.2009 wurde er von ‘unseren’ Sicherheitskräften in einem Supermarkt festgenommen und dem Amtsarzt vorgeführt, was ihn tief demütigte, auch wenn ihn der Amtsarzt sofort entließ.
Die Behörden der BRD dürfen direkt keine Todesstrafen mehr verhängen. Als Ersatz dafür werden Leute, die sich mit Behörden anlegen, so lange gemobbt, bis sie verzweifeln und sich selbst töten.
Ulrich Brosa
Aktenzeichen des Prozesses am 1.4.2009:
Cs 101 Js 125781/07 StA Augsburg
Nachtrag 21.4.2009
Was Christian Schäffer zuletzt immer mehr zu schaffen machte, waren anonyme Anzeigen. Gegen ihn wurden in steigender Flut Bußgelder und Strafbefehle verhängt, ohne dass er wusste, was und wer dahinter steckte.
Er ist am 3.4.2009 abends mit der Bahn nach Maisach gefahren und hat sich dort vor einen Zug geworfen.
http://geheimdienst-reform.de/Erfahrungen_Christian_Schaeffer.htm